Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ob dies der Fall ist, klären wir in den Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen. Diese Sitzungen werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Hierzu benötige ich lediglich die Krankenversichertenkarte. Eine Überweisung ist nicht nötig

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes von den privaten Krankenversicherungen voll übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Versicherung über die speziellen Modalitäten und über das Therapieantragsverfahren.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt nach ausführlichem Antrag auf Leistungsübernahme in der Regel problemlos. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler

Einige Patienten entscheiden sich dafür, ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), demnach kostet eine Sitzung 100,55 Euro.